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Brennbarkeit und Feuerwiderstand Zwei Kriterien sind es, die die Anforderungen an den Brandschutz kennzeichnen:
- Die Brennbarkeit ist eine Baustoffeigenschaft. Holz und Holzwerkstoffe werden der Brennbarkeitsklasse B 2, normal entflammbar, zugeordnet.
- Der Feuerwiderstand ist eine Bauteileigenschaft und bezeichnet die Zahl der Minuten, die das Bauteil unter Vollbrand mindestens tragfähig bleibt. (F 30 = Feuerwiderstand 30 Minuten)
Brandschutz im Holzbau Im Holzrahmenbau werden durch die richtige Kombination der Bauteilschichten sowohl die Anforderungen an die Baustoffe als auch an den Feuerwiderstand der Bauteile erfüllt.
Die tragenden Wandelemente erfüllen aufgrund der beidseiten Beplankung mit Gipsbau- oder Holzwerkstoffplatten und der Holhlraumfüllung durch Dämmstoff meist ohne besondere Maßnahmen die üblichen Anforderungen des.Brandschutzes
Durch feuerhemmende Bauteile wird eine noch höhrere Standsicherheit errreicht. Die voll gedämmte Konstruktion verhindert Hohlraumbrände. Die luftdichte Ausführung begrenzt die Brandgasausbreitung.
Wo Holzbauteile sichtbar eingesetzt werden und zugleich eine tragende Funktion erfüllen sollen, genügt eine Wahl größerer Holzquerschnitte, um den Anforderungen des Brandschutzes gerecht zu werden.
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